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Koblenz/Trier

Auf Facebook nach Gast gefahndet: Bordellchef bekommt keine Entschädigung von Stinkbombenwerfer

Ein Bordellbetreiber fahndet erfolgreich auf Facebook nach einem Stinkbombenwerfer in seinem Etablissement – und bekommt doch jetzt nicht das Geld, das ihm als Wiedergutmachung zugesichert worden ist. Die Veröffentlichung der Bilder des Gastes ist das Problem, so das OLG.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redakteur Lars Wienand Sogar per Notar hatten Gast und Bordellbetreiber geklärt: Der Mann zahlt 12.000 Euro, weil er aus Unzufriedenheit über einen früheren Besuch zwei Mal in dem Trierer Rotlichtbetrieb Stinkbomben geworfen und damit das Geschäft für mehrere Tage verdorben hat. Zahlen muss er aber nicht - weil der ...