Koblenz

Anders und seine Ex-Frau beschäftigten erneut Koblenzer Landgericht

Thomas Anders hat eine Strafe in Höhe von 100.000Euro zu zahlen, wenn er bestimmte Aussagen in seinem Buch über seine Ex-Frau Nora Balling veröffentlicht.
Thomas Anders hat eine Strafe in Höhe von 100.000Euro zu zahlen, wenn er bestimmte Aussagen in seinem Buch über seine Ex-Frau Nora Balling veröffentlicht. Foto: DPA

Fortsetzung im Rosenkrieg: Das Koblenzer Landgericht beschäftigt sich am Freitag einmal mehr mit dem ehemaligen Modern-Talking-Sänger Thomas Anders und seiner Ex-Frau Nora Balling. Es geht um ein im November verhängtes Verbot bestimmter Äußerungen von Anders über seine Ex-Frau.

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Koblenz – Fortsetzung im Rosenkrieg: Das Koblenzer Landgericht beschäftigt sich am Freitag einmal mehr mit dem ehemaligen Modern-Talking-Sänger Thomas Anders und seiner Ex-Frau Nora Balling. Es geht um ein im November verhängtes Verbot bestimmter Äußerungen von Anders über seine Ex-Frau.

Die Richter hatten entschieden, dass er ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen muss, wenn er die entsprechenden Aussagen aus der Autobiografie „100 Prozent Anders“ trotz des Verbots tätigt. In dem Buch wirft er seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor. Gegen das Urteil hatte der 48-Jährige Einspruch eingelegt.

Anders und seine Anwälte hatten zudem Befangenheitsanträge gegen sämtliche Kammermitglieder gestellt. Diese seien vom Landgericht und Anfang des Jahres auch vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz abgewiesen worden, sagte die stellvertretende Medienreferentin des Landgerichts, Ingrid Metzger. „Das erklärt auch, warum jetzt erst verhandelt wird.“ Zuvor sei die Besetzung der Kammer noch unklar gewesen. Zu dem Termin am Freitag sind weder Anders noch Balling geladen.