- Nürburgring: „Jetzt ist es amtlich: Der Steuerzahler darf den staatlichen Vergnügungsbetrieb an der Traditions-Rennstrecke Nürburgring bezahlen“, sagt der Steuerzahlerbund und attestiert Beck „ein kaum zu übertreffendes Maß an Wahrnehmungsstörung“.
Schwarzbuch: So wird Geld der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz verschwendet
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