Rheinland-Pfalz
Ärger über Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer

Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer, die in den Bundesländern auf die Versicherungsprämien für Feuerversicherungen erhoben wird. Im rheinland-pfälzischen Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz steht geschrieben, dass das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nur für die Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verwendet werden darf.

Lesezeit 1 Minute
Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer, die in den Bundesländern auf die Versicherungsprämien für Feuerversicherungen erhoben wird. Im rheinland-pfälzischen Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz steht geschrieben, dass das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nur für die Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verwendet werden darf.