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Erste Erfahrungen und Handlungsoptionen für Vereine und Verbände

Von Ralf Wickert, Rechtsanwalt, Dr. Julian Engel, Rechtsanwalt

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Kraft.

Lesezeit: 1 Minute
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Nachdem das Gesetzgebungsverfahren mit dem zustimmenden Beschluss des Bundesrates vom 27. März 2020 und der anschließend erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19Pandemie im Zivil-. Insolvenz- und Strafverfahrensrecht im Bundesgesetzblatt abgeschlossen wurde, sind die im Gesetz enthaltenen Regelungen nunmehr in Kraft und können bei der Verbandstätigkeit und der Durchführung von Mitgliederversammlungen im Jahr 2020 genutzt werden.

Um Verbände ohne entsprechende Satzungsklauseln in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, wurden vorübergehend substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen von Vereinen geschaffen.

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