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Zoff um Autostellplatz beschäftigt die Justiz

Nackenheim/Mainz - Irgendwie sind die Straßen vor seinem Eckhaus zu schmal. Seit Jahren stellt Andreas Mai aus Nackenheim sein Auto vor seinem Haus auf der Straße ab - sehr zum Ärger seiner Nachbarn gegenüber.

Derzeit muss Andreas Mai aus Nackenheim sein Auto im nach seiner Ansicht viel zu engen Hof parken. Doch die Mainzer Anwältin Jasmin Bremer und ein Gutachten sollen dafür sorgen, dass er sein Fahrzeug bald wieder auf der fünf Meter breiten Stichstraße abstellen darf. Foto: Harry Braun
Harry Braun

Denn die haben ungefähr auf gleicher Höhe eine Garageneinfahrt und Mais Wagen versperre die Zufahrt, so die nachbarlichen Beschwerden. Die Verbandsgemeinde Bodenheim reagierte und verbot das Parken vor Mais Grundstück. Damit will sich der Nackenheimer nicht abfinden und klagte vor dem Verwaltungsgericht - weil es für ihn keine andere Parkmöglichkeit gebe.

Beide Parteien legten dem Gericht zahlreiche Fotos und Filmaufnahmen von der fünf Meter breiten Stichstraße vor. Die sollten gestern beweisen, dass Mai mit seinem Fahrzeug entweder ein unüberwindliches Hindernis darstellt oder eben niemanden stört.

Testparker

Die Verbandsgemeinde schickte sogar zwei Testparker, die in die Garage des Mietshauses einfahren sollten. Ein erster Fahrer scheiterte mit einem Audi, allerdings unter widrigen Umständen bei strömenden Regen. Ein zweiter Versuch habe ergeben, dass durch "passgenaues Rangieren" die Einfahrt in die Garage möglich sei. Doch ist ein solches "passgenaues Rangieren" den Mietern zuzumuten?

"Wir können das von hier aus nicht sagen", bekannte die Vorsitzende Richterin Stefanie Lang. Und ein Lokaltermin in Nackenheim helfe wohl auch nicht.

Das Mainzer Gericht geht jedenfalls davon aus, dass Kleinwagen beim Einfahren in die Garage trotz Hindernis auf der Straße keine größeren Probleme haben. Das reicht aber wohl nicht, um den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, die keine erhebliche Erschwerung des Verkehrs erlaubt, Genüge zu tun.

Laut Lang müssen in dieser Frage auch mittelgroße Fahrzeuge berücksichtigt werden. Und bei einem Wagen mit einer Länge von 4,80 Meter ist sich das Gericht nicht mehr sicher, ob er in die Garage hineingelangt. Um genau das zu klären, forderte die Mainzer Anwältin Jasmin Bremer ein Gutachten.

Gutachten

Das soll klären, ob auch größere Wagen mit mittelprächtigen Fahrern um Mais Auto herumkurven können und problemlos in die Garage hineinkommen. Der Ausgang dieses Gutachten ist ungewiss, genauso wie der Zeitpunkt einer gerichtlichen Entscheidung. Mindestens bis dahin muss Mai sein Auto im Hof seines Hauses unterstellen.

Heiko Beckert

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4,2 (26 Stimmen)

Leserkommentare (50)

1
von Schwellkopp vom 19.02 - 19:42 Uhr
Da haben wir es wieder einmal: Parken auf der Straße gehört zum Allgemeingebrauch nach LStG. und ist mit der KFZ Steuer bezahlt. Nur in ...
2
von Yogibär vom 19.02 - 21:52 Uhr
Hallo Maichecker, Wie so oft sind es die Nachbarn, die der Behörde was vorgaukeln, so wie hier. Ich finde, man sollte mit den Autos der ...
3
von Entchen_Alfred vom 23.02 - 00:18 Uhr
Haben alle das Foto gesehen? Im Hintergrund parkt doch auch ein Auto auf der Straße. Mit Sicherheit ist es ärgerlich für den einen, wenn er ...

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