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U-Ausschuss nach Polizeipannen

Berlin/Erfurt - Untersuchungsausschüsse im Bundestag und im Erfurter Landtag sollen mögliche Pannen der Sicherheitsbehörden bei den Neonazimorden aufarbeiten. Beide Parlamente votierten jeweils einstimmig für die Einsetzung der Gremien.

Im Bundestag erklärten Vertreter alle Fraktionen, dass die Vorgänge rückhaltlos aufgeklärt werden müssten, um Konsequenzen für Verfassungsschutz und Polizei zu ziehen. Parteipolitische Auseinandersetzungen sollen dabei nicht im Vordergrund stehen. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss kommt heute zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Option auf Sonderermittler

Die beiden Ausschüsse sollen klären, warum die rechtsextreme Zwickauer Neonazigruppe jahrelang in Deutschland rauben und morden konnte, ohne dass Sicherheitsbehörden sie im Visier hatten. Auf das Konto der Rechtsterroristen sollen unter anderem Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie an einer Polizistin gehen. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss hat die Möglichkeit, einen Sonderermittler einzusetzen. Zudem wird es eine Bund-Länder-Kommission geben, um die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern kritisch zu hinterfragen.

Im Bundestag sagte der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) der Vorwurf, dass die Sicherheitsbehörden auf dem rechten Auge blind seien, dürfe nicht stehen bleiben. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, meinte, das Vertrauen in den Rechtsstaat sei mit der Neonazi-Mordserie in Teilen der Bevölkerung nachhaltig erschüttert worden. "Nur ein Untersuchungsausschuss kann Zeugen unter Wahrheitspflicht vorladen und sie zwingen zu sagen, was sie wissen, damit alles auf den Tisch kommt."

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, erklärte, die Taten der Rechtsextremisten gehörten zweifelslos zu den schwersten Verbrechen in der Bundesrepublik. Der Ausschuss müsse auch Belege für die Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen NPD sammeln, um diese in einem zweiten Verbotsverfahren zu verwenden. Ein erstes Verfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Frage von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Führungsgremien der Partei gescheitert. Ob es einen zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot geben wird, ist noch offen.

Die Parlamentarier in Berlin hoffen, dass auch die Länder an der Aufklärung mitarbeiten werden. Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss widmet sich primär Verfehlungen von Bundesbehörden. Die Grünen sind überzeugt, dass auch Zeugen aus den Ländern aussagen müssen und das Gremium Einsicht in Landesakten nehmen darf.

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