Presseerklärung des Kreises Altenkirchen im Wortlaut: „Abschottung war massiv“

Sie kamen, einer sprach, sie gingen: Die Kreisverwaltung um Michael Lieber lud zur Pressekonferenz zum Missbrauchsfall Fluterschen, die sich auf das Vorlesen der Pressemitteilung beschränkte - Rückfragen nicht möglich.
Sie kamen, einer sprach, sie gingen: Die Kreisverwaltung um Michael Lieber lud zur Pressekonferenz zum Missbrauchsfall Fluterschen, die sich auf das Vorlesen der Pressemitteilung beschränkte - Rückfragen nicht möglich. Foto: Jürgen Vohl

Er kam, las und ging: In einer Pressekonferenz wandte sich Landrat Michael Lieber am Dienstag an die Öffentlichkeit und gab eine Erklärung zum Fall Fluterschen ab, der seit dem Vormittag in Koblenz vor dem Landghericht verhandelt wird. Landrat Lieber verlas das Schreiben und war anschließend für keine weitere Stellungnahme oder für Fragen der Journalisten zu sprechen.

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Er kam, las und ging: In einer Pressekonferenz wandte sich Landrat Michael Lieber am Dienstag an die Öffentlichkeit und gab eine Erklärung zum Fall Fluterschen ab, der seit dem Vormittag in Koblenz vor dem Landgericht verhandelt wird. Landrat Lieber verlas das Schreiben und war anschließend für keine weitere Stellungnahme oder für Fragen der Journalisten zu sprechen.

Sie kamen, einer sprach, sie gingen: Die Kreisverwaltung um Michael Lieber lud zur Pressekonferenz zum Missbrauchsfall Fluterschen, die sich auf das Vorlesen der Pressemitteilung beschränkte – Rückfragen nicht möglich.
Sie kamen, einer sprach, sie gingen: Die Kreisverwaltung um Michael Lieber lud zur Pressekonferenz zum Missbrauchsfall Fluterschen, die sich auf das Vorlesen der Pressemitteilung beschränkte – Rückfragen nicht möglich.
Foto: Jürgen Vohl

Wie wir die Pressekonferenz erlebten ist nachzulesen im LIVE-TICKER

Wir veröffentlichen die Erklärung im Wortlaut, verändern allerdings die Namen der Betroffenen bis auf den des Täters, der Stieftochter und des Stiefsohnes.

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie Sie wissen, hat heute beim Landgericht in Koblenz der Strafprozess gegen Herrn Detlef S. aus Fluterschen begonnen. Herr Detlef S. ist unter anderem angeklagt, zwei seiner Stiefkinder und eine leibliche Tochter über Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben.

In diesem Zusammenhang sind Vorwürfe auch gegen das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen erhoben worden. Insbesondere hat ein Sohn des Angeklagten in Interviews geäußert, er habe sich seit 1998 mehrfach an das Jugendamt gewandt, ohne Hilfe bekommen zu haben. Ich möchte mit dieser Pressekonferenz den Sachver­halt und die Tätigkeit des Jugendamtes Altenkirchen der Öffentlichkeit darlegen. Sie erhalten diese Presseerklärung im Anschluss an die Pressekonferenz im Wortlaut.

Die­se Erklärung bedurfte im Hinblick auf den Schutz der Opfer und auf deren Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte einer sehr sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich im Anschluss über diese Erklärung hinaus keine weiteren Stellungnahmen abgeben werde.

Ich verwende im Folgenden die Vornamen der Betroffenen, damit die Sachverhalte verständlich bleiben. Ich darf Sie bitten, in der Berichterstattung durch Verfremdung der Namen eine Identifizierbarkeit der Personen zu erschweren, wie dies in der Presse zum Teil ja auch bereits geschehen ist.

1. Die familiäre Situation

Der heute angeklagte Detlef S. heiratete im Jahr 1987 die damals 29-jährige ANITA S. (Name von der Redaktion geändert). Für ANITA S. war dies die dritte Ehe: Mit 16 Jahren hatte sie erstmals geheiratet, aus der ersten Ehe ist ein Kind hervorgegangen. Im Jahr 1981 heiratete sie zum zweiten Mal, aus der zweiten Ehe gingen drei Kinder hervor, SASCHA (Name von der Redaktion geändert), Björn und Natascha. Aus der drit­ten Ehe, der Ehe mit Detlef S., sind vier Kinder hervorgegangen, drei Söhne und eine Tochter, MICHELLE S (Name von der Redaktion geändert).

Im Jahr 2000 wurden SASCHA (Name von der Redaktion geändert), Björn und Natascha von Herrn Detlef S. adoptiert. In den Jahren zwischen 2000 und 2009 brachte Natascha S. acht Kinder zur Welt, von denen das zweite im Alter von drei Monaten am 30. Dezember 2001 verstarb, nach dem ärztli­chen Befund an „plötzlichem Kindstod“, im Jahr 2008 gab Frau Natascha S. einen Herrn Heinz F. als Vater ihrer damals sechs Kinder an. Herr Heinz F. hat die Vaterschaft auch im Februar 2008 anerkannt.

Im Jahr 2010 hat Heinz F. die Vaterschaft dann bestritten; Natascha gab an, die Kinder seien in Wahrheit von Detlef S. gezeugt worden, was dieser bestreitet. Nach unserer Kenntnis sind die Angaben von Natascha S. jedoch zutreffend.

Der Angeklagte Detlef S. und seine Adoptivtochter Natascha S. sind nicht leiblich mit­einander verwandt. Die acht Kinder von Natascha S. sind daher auch nicht aus einer inzestuösen Beziehung hervorgegangen. Sie – wie geschehen – als „Inzest-Kinder„ zu bezeichnen, ist daher falsch.

Die zuletzt aus 14 Personen bestehende Familie lebte bis zur Verhaftung von Detlef S. in einem Haus in Fluterschen mit ca. 300 Quadratmetern Wohnfläche.

2. Kenntnisstand des Jugendamts

Vorwürfe gegen Detlef S. wegen körperlicher Misshandlung seiner beiden Stiefkinder Natascha und Björn sind erstmals im Jahr 1998 beim Jugendamt aktenkundig gewor­den. Seinerzeit hatte der Bruder von Frau ANITA S., also der Onkel von Natascha und Björn, Strafanzeige gegen Detlef S. erstattet, nachdem sich die Kinder ihm anvertraut hatten. Die Kinder hatten zudem gegenüber unterschiedlichen Personen geäußert, Det­lef S. habe sie geschlagen. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen wurden nicht vom Jugendamt, sondern von Polizei und Staatsanwaltschaft geführt. Die beiden damals 15-jährigen Jugendlichen wurden am 6. Februar 1998 im Krankenhaus Neuwied ärztlich untersucht. Diese Untersuchungen ergaben aber keine Hinweise auf körperiiche Miss­handlungen.

Im Rahmen der polizeilichen Vernehmungen gaben Natascha und Björn an, die Aussagen des Onkels seien falsch. Tatsächlich seien sie von ihrem Onkel gegen ihren Willen festgehalten und bedroht worden. Beide haben unabhängig voneinander bestritten, durch ihren Stiefvater körperlich misshandelt worden zu sein. Sie bestanden noch im Krankenhaus nachdrücklich darauf, sofort wieder nach Hause zurückkehren zu können.

Das Jugendamt hat dennoch beiden Geschwistern angeboten, sie in einer geeigneten Einrichtung außerhalb der Familie unterzubringen. Beide haben dies abgelehnt.

Auf Grund der entlastenden Aussagen von Natascha und Björn wurde das Strafverfah­ren gegen Detlef S. am 29. Oktober 1998 durch die Staatsanwaltschaft Koblenz einge­stellt.

b)

Im Jahr 1999 beantragte Detlef S. die Adoption von SASCHA, Björn und Natascha durch Detlef S. Die Kinder seien fest in der Familie verankert und seien gemeinsam mit den leiblichen Kindern von Detlef S. aufgewachsen. Zu diesem Zeitpunkt war SASCHA mit 19 Jahren bereits volljährig, bei Natascha und Björn, beide damals 17 Jahre alt, stand die Volljährigkeit bevor. Die Adoption von volljährigen bzw. fast volljährigen Stiefkindern setzt voraus, dass die Kinder die Adoption ausdrücklich wünschen und dies vor einem Notar erklären. Ihren Wunsch auf Annahme an Kindes Statt durch Detlef S. haben SASCHA, Natascha und Björn im Jahr 2000 vor einem Notar in Altenkirchen erklärt und be­urkundet. Die Adoption wurde daraufhin am 6. Juli 2000 rechtskräftig.

c)

Am 26. August 2002 erhielt das Jugendamt durch Sven S. und weitere Personen einen Hinweis darauf, dass man bei der damals 11-jährigen MICHELLE S. (Name von der Redaktion geändert) einen Hinweis auf eine sexuelle Misshandlung festgestellt habe und Detlef S. vermutlich der Täter sei. Das Ju­gendamt hat noch am gleichen Tag die Kriminalpolizei und den Kinderschutzdienst Kir­chen informiert. MICHELLE S. wurde nach unserer Kenntnis von einem Gynäkologen unter­sucht, der aber keine Auffälligkeiten feststellte. Die Klassenlehrerin von MICHELLE teilte dem Jugendamt mit, das Kind verhalte sich unauffällig. Die Ermittlungen der Staatsan­waltschaft wurden eingestellt.

In dieser Zeit, am 29. Oktober 2002, wandte sich Björn S. an das Jugendamt und gab an, die leiblichen Kinder von Detlef S. würden geschlagen, Detlef S. sei auch der Vater der Kinder von Natascha. Ein von Detlef S. eingeschalteter Rechtsanwalt teilte darauf­hin mit, Detlef S. werde von seinen beiden Söhnen verleumdet, was strafrechtlich ver­folgt werde. Darüber hinaus legte der Anwalt Atteste eines Facharztes für Kinderheil­kunde vom 7. November 2002 für die vier leiblichen Kinder von Detlef S., also auch für MICHELLE, vor. Der Kinderarzt attestierte allen Kindern, dass keine Hinweise auf Miss­handlungen festzustellen seien. Aus dem Attest des Arztes ergibt sich, dass MICHELLE ausdrücklich verneint hatte, von ihrem Vater misshandelt oder missbraucht worden zu sein. Dennoch versuchte das Jugendamt durch eine Dipl.-Psychologin des Kinder-schutzdienstes, in der Folgezeit Kontakt zu MICHELLE zu halten, ohne dabei die Eltern mit einzubeziehen. Dieser Kontakt wurde vonMICHELLE abgebrochen.

d)

Ab dem Jahr 2000 gebar Natascha S. in kurzer Folge acht Kinder, von denen das zwei­te im Alter von drei Monaten verstarb, nach ärztlichem Befund an plötzlichem Kindstod. Das Jugendamt war mit den Kindern von Natascha S. befasst, da diese die Zahlung von staatlichem Unterhalt für die ersten beiden Kinder beantragte. Sie gab an, den Vater der Kinder nicht zu kennen. Ab dem dritten Kind wurde zunächst kein Unterhaltsvorschuss beantragt. Dies erfolgte erst im Jahr 2008, ohne dass Natascha S. Angaben zum Vater der Kinder machte, weshalb die Anträge abgelehnt wurden. Daraufhin erklärte ein Herr HUBERT L. (Name von der Redaktion geändert), er sei Vater der Kinder. Sodann wurde Unterhaltsvorschuss geleistet.

Immer wieder wird in der Öffentlichkeit die ja auf den ersten Blick durchaus nachvoll­ziehbare Frage gestellt, warum denn nicht schon zuvor und aufgrund der Hinweise von Björn S. geklärt wurde, ob nicht tatsächlich Detlef S. Vater der Kinder von Natascha sei.

Die Antwort lautet: Es gab hierfür weder eine Veranlassung noch eine rechtliche Hand­habe. Es ist nach deutschem Recht nicht ausgeschlossen, dass ein Adoptivvater seine Adoptivtochter heiratet (§§ 1766, 1308 BGB). Die Rechtsfolge ist dann lediglich, dass die Adoption aufgehoben wird. Ebenso wenig ist es einem Adoptivvater verboten, mit seiner nicht leiblichen Adoptivtochter Kinder zu zeugen, selbstverständlich nur, solange dies einvernehmlich geschieht.

Im vorliegenden Fall gab es zwar Hinweise darauf, dass die Kinder von Natascha S. tatsächlich von ihrem Adoptivvater gezeugt wurden. Es gab aber keinerlei Hinweise auf sexuelle Mißhandlungen oder Vergewaltigungen der Nata­scha S. Aus diesem Grund gab es im Hinblick auf die Kinder der Natascha S. auch kei­nen Grund und auch gar keine rechtliche Handhabe für ein Einschreiten des Jugend­amts. Daran änderte sich auch nichts, als Herr Heinz F. wahrheitswidrig die Vaterschaft der Kinder anerkannte.

Auch Gentests – wie von Teilen der Presse gefordert- kann das Jugendamt gegen den Willen der Beteiligten nicht anordnen, schon gar nicht ohne Rechtsgrund. Dem Staat ist auch durch die Unterhaltsleistungen an Natascha S. kein Schaden entstanden: Denn hätte Natascha von Anfang an Detlef S. als Vater der Kin­der angegeben, wären diese Unterhaltsleistungen ebenfalls erbracht worden.

e)

Im Jahr 2008 bat Natascha S. von sich aus das Jugendamt um Unterstützung für sie und ihre damals sechs Kinder. Daraufhin wurde ab dem 1. April 2008 eine sozialpäda­gogische Familienhilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gewährt. Diese hatte die Aufgabe, die Mutter bei der Erziehung der sieben Kinder zu unterstützen und die Wohn­situation innerhalb des Hauses nachhaltig zu verbessern, was auch geschah. Zusätzlich wurde eine Hilfe in Form von Tagespflege der Kinder zur Entlastung von Natascha S. eingerichtet. Die hiermit befasste Mitarbeiterin des Jugendamtes teilte mit, Natascha sei sehr kooperativ und kümmere sich aufopferungsvoll um ihre Kinder. Sie hatte auch den Eindruck, Natascha habe Vertrauen zu ihr und nehme die Hilfe dankbar an. Die Hilfe zur Erziehung dauerte vom 1. April 2008 bis Dezember 2009, ohne dass es irgendwelche Anzeichen auf irgendwelche Übergriffe durch den Vater im Verhältnis zu einem der Kin­der von Natascha S. gegeben hätte. Die Hilfe zur Erziehung wurde im Dezember 2009 im Einvernehmen mit Natascha S. beendet.

f)

Seit Bekanntwerden der Sachverhalte wurde MICHELLE S. zunächst stationär, seither am­bulant durch das Jugendamt betreut. Sie wird zusätzlich durch den Kinderschutzdienst Kirchen als Fachdienst für Missbrauchsopfer beraten und unterstützt. Weiterhin besteht ständiger Kontakt des Jugendamts zu Natascha S., die mit ihren Kindern im vergange­nen Herbst aus Fluterschen weggezogen ist. Die Kinder von Natascha S. werden mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen durch das Jugendamt unterstützt. Derzeit wird mit ihr beraten, in welcher Form die künftige Unterstützung der Familie erfolgen kann.

3. Stellungnahme

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der Angeklagte Detlev S. ein System der völligen Abschottung der ihm zur Last gelegten Taten nach innen und nach außen eingerichtet hatte. Wie gut dies funktionierte zeigt der Umstand, dass auch die ja selbst betroffene Natascha S. vom offenbar jahrelangen Missbrauch ihrer Schwester MICHELLE erst im August 2010 erfuhr. Diese Abschottung war auch nach außen derart massiv, dass sie von keiner der mit der Familie befassten Behörde aufgebrochen werden konnte: Nicht von der Staatsanwaltschaft, nicht von der Polizei – und auch nicht vom Jugendamt. Aufgrund des Aussageverhaltens der Familienmitglieder und aufgrund der unauffälligen ärztlichen Befunde war es nicht einmal der hierfür allein zuständigen Staatsanwaltschaft möglich, Detlef S. Straftaten an seinen Kindern nachzuweisen. Die­se bestanden, wenn es darauf ankam, auf einer Rückkehr zur Familie und lehnten die angebotene Unterbringung in geeigneten Einrichtungen oder Betreuungsfamilien ab.

Meine Damen und Herren, Sie entnehmen dieser Darstellung, dass das Jugendamt seit Jahren immer wieder mit der Familie S. befasst war. Das Jugendamt hat jedoch nach meinem derzeitigen Kenntnisstand stets die in der jeweiligen Situation angezeigten und ihm möglichen Maßnahmen ergriffen: Es hat die Kriminalpolizei eingeschaltet, als Det­lev S. eine strafbare Handlung vorgeworfen wurde. Es hat den betroffenen Kindern mehrfach Hilfe, anderweitige Unterbringung und räumliche Trennung von Detlev S. an­geboten. Es hat Natascha S. anderthalb Jahre lang bei der Verbesserung ihrer häusli­chen Situation unterstützt und unterstützt sie und ihre Kinder bis heute.

Für die jetzt bekannt gewordenen Taten, die Detlef S. zur Last gelegt werden, gab es -mit Ausnahme des erwähnten Ermittlungsverfahrens im Jahr 2002 – in all den Jahren aber keine Hinweise. Hätte es solche Hinweise gegeben, wäre sofort die Kriminalpolizei eingeschaltet worden, wie dies 2002 und bei Bekanntwerden der Taten im Jahr 2010 auch geschah.

Von Björn S. wurde der Leiter des Jugendamts, Herr Greb, mit den Worten zitiert, harte Erziehungsmaßnahmen seien in Großfamilien üblich. Herr Greb legt Wert darauf, sich niemals so geäußert zu haben – und ich habe keinen Anlass, an seinen Worten zu zweifeln.

Auch ist in der Presse erwähnt worden, der Leiter des Jugendamtes sei ein „Jugend­freund“ von Detlef S. Auch dies trifft nicht zu. Tatsächlich war Herr Greb mit Detlef S. ausschließlich beruflich befasst, erstmals 1978. Kurz nacheinander waren beide Eltern von Detlef S., der damals 16 Jahre alt war, verstorben. Er und seine noch minderjähri­gen Geschwister mussten versorgt werden.

In dieser Zeit und bis zu seiner Volljährig­keit im Jahre 1980 war Herr Greb der für ihn zuständige Sozialarbeiter des Jugendam­tes. Die Betreuung endete mit seiner Unterbringung in einem Berufbildungswerk, wo er eine Ausbildung im Baubereich absolvierte. Nach unserer Kenntnis hat Detlef S. später geäußert, Herr Greb habe ihm in seiner Jugend sehr geholfen. Mit einer „Jugendfreund­schaft„ hat die berufliche Tätigkeit von Herrn Greb in dieser Sache indes nichts zu tun.

Nach alledem habe ich keinen Anlass, die Arbeit unseres Jugendamts in diesem ganz außergewöhnlichen Fall zu kritisieren. Ich habe mich dennoch entschlossen, eine neut­rale und unabhängige Persönlichkeit mit einer ergebnisoffenen Untersuchung zu beauf­tragen, ob es Fehler oder Versäumnisse bei der Behandlung des Falles durch das Ju­gendamt gegeben hat. Ich gehe davon aus, dass dies zur vollständigen Rehabilitierung des Amts, seines Leiters und seiner Mitarbeiter führen wird. Sollten aber wider Erwarten Versäumnisse festgestellt werden, sind diese ohne Wenn und Aber zu benennen, öf­fentlich zu machen und die dann notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Mit der Unter­suchung werde ich den ehemaligen Familienrichter Karl-Heinz Held aus Wiesbaden beauftragen. Herr Held blickt auf eine mehrere Jahrzehnte währende Tätigkeit als Straf-und Familienrichter zurück. Er war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2010 25 Jahre lang Richter am Familiensenat des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main.

Ein Wort zum Schluss:

Ich denke, ich brauche nicht zu betonen, wie sehr auch ich von den bekannt geworde­nen Taten schockiert bin. Kein fühlender Mensch kann es ertragen, sich diese Taten auch nur vorzustellen. Niemand kann sich des Mitleids für die Kinder entziehen. Mitleid muss man auch mit den sieben Kindern von Natascha S. haben, die jetzt in der Presse und der Wahrheit zuwider als „Inzest-Kinder“ bezeichnet werden. Die Kinder haben an allem weiß Gott genug zu tragen, man sollte ihnen eine solche unnötige Stigmatisierung ersparen. In all dem Dunkel gibt es einen einzigen Lichtblick: Das ist die in den Akten mehrfach dokumentierte Zuneigung der Natascha S. zu ihren Kindern und ihr aufopfe­rungsvolles Bemühen um sie.

Es ist zu wünschen, dass der jetzt begonnene Strafprozeß Herrn Detlef S. seiner ge­rechten Strafe zuführt. Der Familie ist zu wünschen, dass sie nach dem Abflauen des öffentlichen Interesses ein neues Leben beginnen kann. Dabei werden wir sie so gut wir können auch in Zukunft unterstützen.

Das ist es, was ich Ihnen heute zu sagen habe.

Vielen Dank. Michael Lieber, Landrat"