Mainz holt die Radler auf die Straße
Mainz - Fahrräder werden das Mainzer Stadtbild in Zukunft weit mehr prägen als bisher. Denn die Stadt prüft derzeit anhand eines Kriterienkatalogs, wo die bislang geltende Benutzungspflicht der Radwege aufgehoben werden kann. Unter anderem in der Hindenburgstraße, einer wichtigen Verkehrsachse zwischen der Altstadt und der Neustadt, ist dies bereits geschehen.
Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne) begründet dies im Fall der Hindenburgstraße mit dem miserablen Zustand der beiden Radwege einerseits und der Einführung von Tempo 30 andererseits. "Wenn die Autofahrer nur 30 km/h statt vorher 50 fahren dürfen, erhöht dies die Sicherheit der Radfahrer." Außerdem ist die Straße breit genug.
"Aber der Radweg auf dem Bürgersteig bleibt bestehen und darf selbstverständlich weiter benutzt werden", betont Eder. "Denn das ist wichtig für ältere Menschen, für Kinder und für Radfahrer, die sich auf der Straße nicht sicher fühlen. Das geht mir ja selbst auch so, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin und hinter mir ein Auto dicht auffährt."
Aber die Tendenz geht klar in Richtung Straße. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2010, das eine Benutzungspflicht von Radwegen nur vorsieht, wenn die Verkehrssituation auf der Straße als zu gefährlich eingestuft wird. Grundsätzlich gilt das Fahrrad als Fahrzeug und gehört auf die Straße, sagt der Gesetzgeber. Und die Kommunen müssen jetzt prüfen, wo dies umgesetzt werden kann, ohne die Sicherheit zu gefährden.
In Mainz wurde dazu ein 62 Seiten starker Leitfaden erstellt, anhand dessen städtische Mitarbeiter die Lage vor Ort beurteilen. So ist die Große Bleiche ein Paradebeispiel für einen misslungenen Radweg, erläutert Eder. "Auf dem Neubrunnenplatz fährt man in den Fußgängerbereich hinein. Das ist sehr unglücklich." Aber die Radfahrer hier auf die Straße zu führen, ist nicht ungefährlich. Außerdem müssen die Verkehrsplaner auch darauf achten, dass die Busse zügig vorankommen. Eder: "Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, versuche ich, die Große Bleiche zu vermeiden."
In der Boppstraße in der Neustadt hingegen könnte man überlegen, ob man die Benutzungspflicht des Radwegs aufhebt. "Wir müssen dort vorher prüfen, wie hoch die Verkehrsbelastung auf der Straße ist", erläutert Bernd Mayer-Zawar, der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Mainz.
"Ziel ist es, das Radfahren in Mainz so angenehm wie möglich zu machen", lautet Eders Anspruch. "Es muss möglich sein, dass Radfahrer in unterschiedlichen Geschwindigkeiten in der Stadt unterwegs sind. Der eine fährt 10 km/h, der andere 30. Und der Schnellere sollte den Langsameren überholen können." Und darum sollen die Schnelleren auf die Straße.






















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