Lohn: Verrechnung abseits der Tarife

Die Amazon-Verrechnungssätze für Zeitarbeitsfirmen entsprechen laut dem für Koblenz vorliegenden Vertragsentwurf lediglich bei einer „Normalstunde“ branchenüblichen Verhältnissen: 16,77 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer will Amazon demnach an die Zeitarbeitsfirma zahlen.

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Damit sind der Bruttolohn des Arbeitnehmers von 8,19 Euro (niedrigste Entgeltstufe für ungelernte Kräfte) sowie alle Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsleistungen sowie Aufwendungen des Co-Dienstleisters abgegolten.

Der Satz von 16,77 Euro gilt als fair, für Bereiche mit Zuschlag gilt dies nicht: 19,22 Euro will Amazon demnach pro Stunde im Nachttarif zahlen, das ist ein Aufschlag von 14,6 Prozent und deutlich geringer als der Zuschlag, den die geltenden Tarifverträge für Mitarbeiter vorsehen (plus 25 Prozent).

Eklatant ist die Differenz bei Sonntagsarbeit, für die Amazon 21,67 Euro Stundenlohn zahlen will. Dies sind 29,2 Prozent Zuschlag – laut Tarifvertrag für Mitarbeiter sind hier 50 Prozent Zuschlag vorgesehen.

An Feiertagen will Amazon 26,56 Euro zahlen, dies ist ein Zuschlag von 58,4 Prozent – laut Tarifvertrag sind 100 Prozent Pflicht. Die in der Branche oft mit Zuschlägen versehenen Samstagsdienste honoriert Amazon laut Vertragsentwurf nicht extra, ebenso sind Zuschläge für Mehrarbeit entgegen tariflichen Vereinbarungen nicht vorgesehen.

Allerdings fordert Amazon die Zeitarbeitsfirma auf, den Tarifvertrag gegenüber den Mitarbeitern anzuwenden – also Zuschläge zu zahlen, die Amazon nicht zahlt. Ein Weihnachtsbonus erwartet laut Vertragsentwurf die „Leiharbeitnehmer, die bis zum 24.12. eines Jahres für den Entleiher tätig waren“.

Sie erhalten zwei Warengutscheine im Wert von je 44 Euro, „wenn sie zuvor 14 zusammenhängende Arbeitstage ohne Fehltag tatsächlich gearbeitet haben“ – wer insgesamt 14 Tage für Amazon arbeitete, erhält einen Gutschein.