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Analyse: Wende im Fall Kachelmann

Mannheim/Karlsruhe (dpa) - Strahlender Sonnenschein nach Sturm und Regen - langsam öffnen sich die schweren, grünen Stahltüren der Justizvollzugsanstalt Mannheim: Jörg Kachelmann tritt ins Freie. Glatt rasiert, die Haare kürzer, mit weißem, langärmeligem T-Shirt und in Jeans.

Nach 132 Tagen Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung verlässt der sonst so redegewandte TV- Wettermoderator wortlos das Gefängnis.

Sein Anwalt Reinhard Birkenstock spricht für ihn: Kachelmann empfinde Genugtuung darüber, dass das Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben habe. «Die Unschuldsvermutung ist wiederauferstanden», sagt der Kölner Strafverteidiger.

Kachelmann, der seit 20. März in Untersuchungshaft saß, werde sich nun mit ihm intensiv auf den bevorstehenden Prozess vor dem Landgericht Mannheim vorbereiten, sagt Birkenstock. Kachelmann bestreitet, seine Ex-Freundin im Februar in ihrer Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt zu haben.

Die Wende im Fall Kachelmann kam völlig überraschend. Das Landgericht Mannheim hatte es noch abgelehnt, den Haftbefehl aufzuheben. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hatte sich in einer Stellungnahme für das Oberlandesgericht dagegen ausgesprochen. Der 52-jährige Schweizer sei weiterhin dringend verdächtig, seine ehemalige Freundin vergewaltigt zu haben, hatte die Behörde am 7. Juli erklärt.

Am Donnerstag hingegen entschied der 3. Strafsenat des OLG, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Daher sei auch die Fluchtgefahr als Grund für die Untersuchungshaft nicht länger maßgeblich. Da sein mutmaßliches Opfer die einzige Belastungszeugin sei, stehe Aussage gegen Aussage, erklärte das Gericht. Bei der Ex- Freundin des Schweizers könnten außerdem «Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive» nicht ausgeschlossen werden.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte die Aussagen der Frau, die Kachelmann schwer belastete, mehrfach als glaubwürdig bezeichnet. In den vergangenen Monaten waren Teile der zahlreichen Gutachten in dem Fall an die Medien gelangt. Mal wurde der Eindruck erweckt, sie stellten die Glaubwürdigkeit der Frau infrage. Mal erschien Kachelmann als unglaubwürdig.

Nach Ansicht eines Strafrechtlers ist die Aufhebung des Haftbefehls nun ein «sehr deutliches Signal» zugunsten des Fernsehmoderators. «Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was jedenfalls ein Hinweis auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann ist», sagte der Berliner Strafrechtsanwalt Ulrich Wehner der Nachrichtenagentur dpa.

Schuldig oder nicht schuldig? Entscheiden muss das Landgericht Mannheim. Wann der Prozess gegen Kachelmann beginnt, ist nach der Aufhebung des Haftbefehls allerdings wieder ungewiss. Da der 52- jährige Schweizer nicht mehr im Gefängnis sitzt, muss der Prozess auch nicht mehr so früh wie möglich beginnen. Ursprünglich war der 6. September als erster Tag für die Hauptverhandlung vorgesehen.

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