Auf einen Blick – Ihre Vorteile mit dem AboAusweis

Informationen, Fragen und Antworten

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Einfach

Eine Registrierung oder Aktivierung Ihres persönlichen Ausweises ist nicht notwendig. Dieser kann bei Aktionspartnern und Exklusivangeboten unverzüglich genutzt werden, um bares Geld zu sparen.

Schnell

Sie erhalten Ihren Preisnachlass bei Partneraktionen sofort. Einfach vorlegen und umgehend profitieren!

Vielfältig

Ihr AboAusweis ist vielfältig einsetzbar – bei ausgewählten Einkaufspartnerschaften, verschiedenen Veranstaltungen oder speziellen Reisen und Exkursionen. Zudem bekommen Sie Nachlässe bei ausgewählten Tickets und können an regelmäßigen Gewinnspielen teilnehmen.

Exklusiv

Alle Aktionsvorteile gelten ausschließlich für Sie als treuen Bezieher unserer Zeitung. Alle Informationen und aktuelle Angebote rund um den AboAusweis erhalten Sie immer mittwochs in Ihrer Zeitung auf der Abo-Vorteilsseite.

Außerdem können Sie sich hier für unseren kostenlosen Service-Newsletter anmelden.


Fragen und Antworten

Was ist der AboAusweis?

Der AboAusweis ist der Vorteilsausweis exklusiv für Abonnenten der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben. Ausgenommen alle Kurzzeitabonnements.

Wo kann ich den AboAusweis überall einsetzen?

Sie können den Ausweis bei allen Aktionen und Veranstaltungen im Rahmen des AboAusweises im Verbreitungsgebiet der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben, also im nördlichen Rheinland-Pfalz einsetzen. Alle Informationen und aktuelle Angebote rund um den AboAusweis erhalten Sie immer mittwochs auf der Abo-Vorteilsseite.

Wer bekommt den AboAusweis?

Der AboAusweis wird an alle Vollabonnenten mit einer Laufzeit von länger als drei Monaten ausgegeben. Kurzzeitabonnenten bekommen keinen AboAusweis.

Wie bekommen Neuabonnenten den AboAusweis?

Alle Neuabonnenten erhalten mit ihrer Abobestätigung des Abonnements den AboAusweis mit der Post.

Muss ich den AboAusweis aktivieren?

Der AboAusweis muss nicht aktiviert werden, und ist sofort nach Erhalt bei allen Aktionen einsetzbar.

Wo kann ich eine Ersatzkarte bzw. Partnerkarte bestellen?

Die Bestellung von Ersatz- und Partnerkarten erfolgt über die AboAusweis-Hotline: 0261-98362000.

Was bedeutet Aktionspartnerschaft?

Es gibt keine Partnerschaften mehr mit einem dauerhaften Rabatt. Viele Rückmeldungen der Marktpartner zeigen uns, dass es für alle Beteiligten mehr Vorteile bringen kann, zukünftig in einem begrenzten Zeitraum mit einem höheren Rabatt zu kooperieren.

Wie komme ich in dem Aktionszeitraum an den Nachlass?

Das Vorzeigen des Ausweises genügt, und der gewährte Rabatt wird direkt bei der vereinbarten Aktion fällig, und vom Aktionspartner abgezogen.

Wie erfahre ich von den aktuellen Aktionen?

Alle aktuellen Aktionen werden immer mittwochs auf der Abo-Vorteilsseite in der Gesamtausgabe der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben veröffentlicht.

Kann ich mit dem AboAusweis bezahlen?

Nein, der AboAusweis ist kein Zahlungsmittel. Er dient nur zur Legitimierung der Rabattberechtigung. Beim Einkauf zahlen Sie Ihre Ware nach wie vor bar oder mit der EC-Karte.

Bleibt der AboAusweis auch gültig, wenn ich mein Abo kündige?

Nein. Der AboAusweis verliert mit dem Ende der Abo-Laufzeit seine Gültigkeit. Wir bitten Sie, uns den AboAusweis nach Beendigung Ihres Abonnements an folgende Adresse zurückzusenden:

Mittelrhein-Verlag GmbH,
Lesermarkt und Marketing,
Mittelrheinstraße 2-4,
56072 Koblenz.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice-Center unter Telefon 0261-98362000 zur Verfügung.