Rheinland-Pfalz
Vier Gramm mehr: Land hat Eigenbedarfsgrenze für Cannabis erhöht

Kiffer werden der Justiz im Land weniger Arbeit machen: Bei zehn statt sechs Gramm Besitz können die Staatsanwälte von einer Strafverfolgung absehen.

dpa

Rheinland-Pfalz - Das Land hat die Eigenbedarfsgrenze für den Besitz von Haschisch und Cannabis von sechs auf zehn Gramm angehoben.

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Das hat das Justizministerium den Staatsanwälten mitgeteilt. Bis zu dieser Menge können sie von einer Strafverfolgung absehen. „Wir sind für eine Entkriminalisierung, aber nicht für eine völlige Legalisierung“, sagt die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Beate Fasbender-Döring.

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