Um Eifeler CDU-Mann Billen wird es einsam - Katastrophe für die Union
Die Polizeidaten-Affäre gilt dabei nur als i-Tüpfelchen. Dem Landwirt werden Tricks und Spielchen bei den geplatzten Sparkassen-Fusionen Trier-Bitburg und Bitburg-Daun und „Egomanie" angelastet, wie es ein hochrangiger CDU-Mann formuliert. „Er wollte die Landesregierung mit dem Nürburgring im Alleingang stürzen." Viele Christdemokraten halten den Fall Billen für eine Katastrophe. Einer sagt: „Für uns ist das wie Pest und Cholera. Verschwinden wird er nur, wenn er im März 2011 verliert. Letzteres können wir aber nicht wollen."
Stichwort
Die Immunität schränkt die Strafverfolgung von Abgeordneten sowohl im Bundestag als auch in den Länderparlamenten ein.
So dürfen Abgeordnete nicht ohne Genehmigung des Landtags wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Damit soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichergestellt sein. Eine Ausnahme gilt nach der Verfassung dann, wenn der Abgeordnete während einer Straftat direkt ertappt wird. Über die Aufhebung der Immunität entscheidet der Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags in vertraulicher Sitzung. Formal verwandelt er sich dann in einen Immunitätsausschuss. Dem Antrag einer Staatsanwaltschaft muss das 13-köpfige Gremium mit Zwei- Drittel-Mehrheit zustimmen. Kommt dieses Votum nicht zustande, muss der Landtag entscheiden. Gegen die Entscheidung des Rechtsausschusses kann jeder Landtagsabgeordnete außer dem Betroffenen innerhalb von sieben Werktagen Einspruch erheben. In solchen Fällen muss dann der Landtag in nichtöffentlicher Sitzung über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden. Gibt es keinen Widerspruch, ist das Votum des Ausschusses rechtskräftig. Dann hat die Staatsanwaltschaft freie Bahn für die Anklageerhebung.




















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