Rheinland-Pfalz
Ring: Einigungsstelle entscheidet nun über Kündigungen
Der Freizeitpark am Nürburgring

Die Verhandlungspartner haben die Entscheidung jetzt nicht mehr selbst in der Hand.

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Koblenz/Nürburgring - Im Zusammenhang mit den geplanten Entlassungen am Nürburgring (wir berichteten) hat das Arbeitsgericht Koblenz die Einsetzung einer Einigungsstelle in Sachen Sozialauswahl für betriebsbedingte Kündigungen bestimmt.

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Koblenz/Nürburgring – Im Zusammenhang mit den geplanten Entlassungen am Nürburgring (wir berichteten) hat das Arbeitsgericht Koblenz die Einsetzung einer Einigungsstelle in Sachen Sozialauswahl für betriebsbedingte Kündigungen bestimmt. Nun haben die beiden Verhandlungspartner – die Geschäftsführung der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) und der Betriebsrat – die Entscheidung nicht mehr selbst in der Hand.

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