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Prozess: NPD-Mann Babic klagt am Koblenzer Oberverwaltungsgericht

Koblenz/Trier - NPD-Politiker Safet Babic war dabei, als Neonazis linksradikale Aktivisten jagten, als sie einen von ihnen zu Boden schlugen und auf ihn eintraten. Jetzt verklagt er die Stadt Trier. 

DPA

Zu dem Gewaltakt kam es im Mai 2009 in Trier. Jetzt zog Babic erneut vor Gericht – diesmal vor das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Er klagt in dem Berufungsprozess, weil ihn der Trierer Stadtrat infolge der Prügelei als Ratsmitglied ausschloss. Sein Platz ist seither verwaist. Er war der einzige NPD-Politiker im Stadtrat.

Babic (31) ist Vize-Chef der rheinland-pfälzischen NPD. Der Drei-Zentner-Mann tat sich 2010 dadurch hervor, dass er den Erhalt der Ehrenbürgerwürde Adolf Hitlers in Trier propagierte. Inzwischen machte er den Kampf gegen seinen Stadtratsausschluss zu einem seiner politischen Hauptanliegen – wenn auch ohne Erfolg. Als ihn das Landgericht Trier 2010 wegen Mittäterschaft an einer gefährlichen Körperverletzung zu sieben Monaten Bewährungsstrafe verurteilte, legte er zunächst erfolglos beim Bundesgerichtshof Revision ein. 2011 erhob er beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde, ebenfalls ohne Erfolg. 2012 klagte er am Verwaltungsgericht Trier und unterlag. Außerdem schrieb er an Bundespräsident Joachim Gauck, schickte ihm „europäisch-nationalistische Grüße“ und hoffte auf dessen Eingreifen. Er erhielt keine Antwort.

Zum Gewalteklat in Trier kam es während der Hochphase des Wahlkampfes vor der Kommunalwahl 2009. Die NPD klebte in Trier über Nacht 800 Wahlplakate – kurz später, am 18. Mai, passierte es. Ein Neonazi-Mob verprügelte einen Linksradikalen, der Plakate abgerissen hatte. Babic stand dabei, er trat oder schlug nicht zu, war aber laut Landgerichtsurteil „Hauptinitiator des gesamten Geschehens“.

Ausschluss aus dem Rat

Der Trierer Stadtrat schloss Babic im September 2011 einstimmig aus. Er begründete den Ausschluss mit Paragraf 31, Absatz 1 der Gemeindeordnung. Dort heißt es: Der Rat kann ein Ratsmitglied ausschließen, wenn es erstens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wurde und zweitens durch die Straftat die Unbescholtenheit verwirkt hat, die für ein Ratsmitglied erforderlich ist. Der Stadtrat nannte die Tat „menschenverachtend“. Babic habe das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinen Wählern in ganz besonderem Maße gestört. Und er habe sich der öffentlichen Achtung, die ihm als Ratsmitglied entgegengebracht wird, als unwürdig erwiesen.

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Leserkommentare (26)

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von Holzschnitt vom 16.03 - 19:13 Uhr
Die Frage ist berechtigt! Aber die Rechtsphobie ist hier im Forum so weit verbreitet, dass so eine Frage hinter das "gesunde Rechtsempfinden" der ...
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von fohlenpower vom 16.03 - 19:44 Uhr
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von fohlenpower vom 16.03 - 19:55 Uhr
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