Macht es Elefanten im Zirkus Spaß, Kunststücke vorzuführen?
Cochem-Zell. Man könne Tierschutz auch übertreiben, Peter Bleser, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Brachtendorf (Kreis Cochem-Zell) und verbraucherschutzpolitischer Sprecher seiner Fraktion echauffiert sich beim Thema Wildtierverbot in Zirkussen. Die in den Manegen vorgeführten Elefanten, Nashörner und Tiger seien doch gar keine echten Wildtiere. "Die haben die Wildnis noch nie gesehen", sagt Bleser.
Doch ausgerechnet von seiner Partei ging bereits 2003 die Initiative für den Verzicht solcher Vorstellungen aus. Auf Antrag des unionsgeführten Hessens verabschiedete der Bundesrat damals einstimmig ein bundesweites Auftrittsverbot von wilden Tieren. Doch seitdem hat sich nichts mehr getan. Vor Weihnachten vergangenen Jahres scheiterte erneut ein fraktionsübergreifender Antrag im Bundestag am Nein der Union. Mit federführend dafür: Peter Bleser. "Ich möchte nicht das Leuchten der Kinderaugen missen, wenn sie wilde Tiere im Zirkus sehen", erklärt er gegenüber unserer Zeitung. Mit einem solchen Verbot bringe man Zirkusse in Existenznot. Man dürfe doch Kulturgüter "nicht ohne Not und aus purem Populismus" verbieten: "Das ist nicht meine Art, Politik zu machen." Außerdem mache es den Tieren doch Freude, Kunststücke vorzuführen.
Das sehen Tierschützer naturgemäß anders. Wildtiere seien keinesfalls dafür da, "dem Menschen als Belustigung zu dienen und ihn zu unterhalten", heißt es in einem Protestschreiben an Bleser und den CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder. Zirkustiere litten, weil sie nicht artgerecht gehalten würden.
Da es kein bundesweit einheitliches Verbot gibt, gehen immer mehr Städte und Gemeindeverwaltungen dazu über, den Zirkussen vorzuschreiben, welche Tiere bei ihren Gastspielen auftreten dürfen. So hat jetzt München beschlossen, Auftritte von 20 Arten wie Bären, Elefanten, Tigern, Löwen oder Nashörnern in einigen Stadtteilen zu verbieten. Auch in Heidelberg oder Köln gibt es solche Verbote. Eine ähnliche Initiative auf Antrag der FDP ist im vergangenen Jahr in Trier gescheitert. Man sehe tierschutzrechtlich keine Möglichkeit für ein solches Verbot, begründete die Stadtverwaltung damals die Entscheidung.
Von unserem Mitarbeiter Bernd Wientjes




















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