Land hebt Cannabis-Grenze an: Bis zu zehn Gramm sind Eigenbedarf
Rheinland-Pfalz - Rheinland-pfälzische Drogen-Konsumenten müssen künftig seltener mit einem Strafverfahren rechnen als bisher. Das Justizministerium plant, die Eigenbedarfsgrenze für Cannabis anzuheben.
Ein Sprecher des Justizministeriums sagte der Nachrichtenagentur epd, dass aktuelle eine Anweisung des Ministeriums an die Staatsanwaltschaften im Land in der Abstimmung ist. Sie sieht vor,, die Grenze von sechs auf zehn Gramm anzuheben.
Erst 2007 war die Höchstgrenze im Land von zehn auf sechs Gramm abgesenkt worden. Der damalige Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) hatte den Schritt mit dem Wunsch nach einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung und mit den gravierenden Folgen begründet, den der Missbrauch von Haschisch und Marihuana insbesondere für junge Leute bedeuten könne.
Die Rücknahme dieser Entscheidung von vor vier Jahren will das Justizministerium in der Sitzung des Landtags-Rechtsausschusses am kommenden Dienstag ausführlich begründen, für die das Thema von der CDU-Opposition auf die Tagesordnung gesetzt worden war. Die Forderung nach einer Entkriminalisierung von Gelegenheitskonsumenten findet sich bereits in dem im Frühjahr von SPD und Grünen ausgehandelten Koalitionsvertrag.
Nach geltendem Recht ist der Besitz von Haschisch und Marihuana in Deutschland illegal. Das Betäubungsmittelgesetz sieht aber vor, dass von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, wenn die Drogen bei einer Person lediglich in geringer Menge und für den Eigengebrauch sichergestellt werden. Die Bundesländer regeln selbstständig, bis zu welcher Grenze die gefundenen Substanzen als "geringe Menge" gelten. (epd)




















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