Land: Finanzhilfen nach Unwettern in Sonderfällen
Mainz - Nach starken Unwettern gibt es vom Land Rheinland-Pfalz nur in Sonderfällen Finanzhilfen.
Denkbar sei eine solche Unterstützung zum Beispiel, wenn es Schäden an Gebäuden gibt, die den Gemeinden gehören, teilte das Innenministerium am Dienstag in Mainz mit und bestätigte Medienberichte. Für Privatpersonen seien Finanzhilfen des Landes nur möglich, wenn es um existenzgefährdende Schäden gehe, die mehrere Landkreise und zahlreiche Menschen betreffen. Einen Rechtsanspruch gebe es darauf aber nicht.
Die Moselgemeinde Veldenz (Kreis Bernkastel-Wittlich) rechnet nach dem Unwetter der vergangenen Tage mit einem Schaden von mindestens 30 Millionen Euro. Hagelkörner hatten am Freitag die Dächer von bis zu 350 Häusern durchschlagen. Ortsbürgermeister Norbert Sproß (Freie Wählergruppe) bat deshalb um Finanzhilfen von der Politik. Der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Josef Peter Mertes, wollte sich am Dienstag ein Bild von den Schäden machen. Die ADD ist die zentrale Verwaltungsbehörde des Landes.






















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