Juristen kämpfen für Welt ohne Atomwaffen
Ahrweiler - In der Vereinigung „Ialana“ haben sich Juristen zusammengeschlossen, die gegen Atomwaffen kämpfen. Für den Abzug der letzten US-Sprengköpfe aus Deutschland ziehen sie jetzt vor Gericht.
Atomwaffen sichern nicht den Frieden, die Strategie der atomaren Abschreckung ist verbrecherisch – diese Einschätzung haben Mitglieder der deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung von Juristen gegen Atomwaffen (Ialana) bei ihrer Versammlung in Ahrweiler bekräftigt. „Trippelschritte für die atomare Abrüstung sind angesichts der Bedrohungen und der Proliferationsgefahren nicht genug“, erklärte Geschäftsführer Reiner Braun. Als Alternative fordern die Juristen in ihrer „Ahrweiler Erklärung“ die Verabschiedung einer Nuklearwaffenkonvention, die für alle überprüfbar zu einer Abschaffung aller Atomwaffen führt.
20 Atomsprengköpfe in Büchel vermutet
In der Konsequenz ihrer Erklärung initiiert und unterstützt die Vereinigung auch die Klage einer Apothekerin aus Leienkaul in der Nähe des Fliegerhorstes Büchel in der Eifel, auf dem wahrscheinlich die letzten in Deutschland vorhandenen US-Atomwaffen gelagert werden. Dagegen kämpft Elke Koller, die rund vier Kilometer von dem Stützpunkt der Bundesluftwaffe entfernt wohnt, seit Jahren. Nun versucht sie den Abzug der rund 20 dort vermuteten Sprengköpfe vor Gericht zu erstreiten. Sie will darüber hinaus mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erreichen, dass sich Deutschland aus der sogenannten nuklearen Teilhabe in der Planungsgruppe der Nato verabschiedet. Das Konzept beinhaltet eine Beteiligung an der atomaren Abschreckungspolitik der Nato auch derjenigen Staaten ohne eigene Atomwaffen – konkret bei der Planung und im Ernstfall auch beim Einsatz.
Nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs, dem höchsten Rechtsorgan der Vereinten Nationen, aus dem Jahr 1996 ist der Gebrauch von Atomwaffen völkerrechtswidrig. Unter anderem, weil sie gegen die Genfer Konventionen verstoßen. „Damit ist der Einsatz aller Waffen untersagt, die nicht zwischen Zivilisten und Soldaten als Ziel unterscheiden können, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben und die unnötiges Leid verursachen“, betont der deutsche Ialana-Vorsitzende Dr. Peter Becker, der auch die Klägerin als Anwalt vertritt. Zudem gilt das Gewaltverbot der UN-Charta nach Artikel 25 des Grundgesetzes auch direkt in der Bundesrepublik, ein Verstoß wäre verfassungswidrig – was im Übrigen dem einzelnen Bürger ein Klagerecht einräumt. Ausnahmen gibt es demnach nur im Selbstverteidigungsfall oder bei Einwilligung des UN-Sicherheitsrats.



















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