Dorint-Anwalt: Land verletzt Spielregeln am Nürburgring
Rheinland-Pfalz - Geht das Land mit öffentlichen Ausschreibungen zu lax um? Aktuell liegt Wirtschaftsminister Hendrik Hering eine Klage der Dorint-Hotelgruppe vor. Der Anwalt der Gruppe rechnet sich Chancen aus.
In die Klage der Dorint-Hotelgruppe gegen das Betreiberkonzept am Nürburgring kommt Dynamik: Die Kläger spüren Rückenwind durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz. Auch da ging es um die Vergabe einer Konzession durch einen öffentlichen Auftraggeber.
Die Eifelrennstrecke wird von der Nürburgring Automotive GmbH bewirtschaftet, die zu je 50 Prozent der Lindner-Hotelgruppe und Kai Richters Mediinvest gehört. Sie hat einen Vertrag mit der Nürburgring GmbH geschlossen, die wiederum dem Land (90 Prozent) und dem Kreis Ahrweiler (10 Prozent) gehört. Wirtschaftsminister Hendrik Hering sieht die Klage zwar gelassen, doch Dorint-Anwalt Clemens Antweiler wirft der Landesregierung im Interview mit unserer Zeitung Fehleinschätzungen in einer Reihe von Fällen vor.
Sie klagen für die Dorint-Hotelgruppe gegen das Betreiberkonzept am Nürburgring. Wirtschaftsminister Hering sagt, er sehe die Klage gelassen, das Verwaltungsgericht Mainz sei das falsche Gericht. Sind Sie auf dem Holzweg?
Nein! Der Hinweis auf das angeblich falsche Gericht ist unzutreffend. Sogar das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem neuen Urteil Ende August ganz klar gesagt: Bei Klagen gegen die Vergabe einer Dienstleistungskonzession sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Öffentliche Auftraggeber müssen das Gleichbehandlungs- und das Transparenzgebot einhalten. Dies folgt unmittelbar aus dem Europarecht.
Das Verfahren war aber etwas anders gelagert. Da war die Stadt Mainz an einem Vertrag direkt beteiligt; am Nürburgring wurde dagegen ein Vertrag zwischen zwei privaten Unternehmen geschlossen.
Europarecht gilt unabhängig davon, ob eine Dienstleistungskonzession vom Land selbst oder von einer mehrheitlich vom Land beherrschten Gesellschaft vergeben wird. Die Nürburgring GmbH ist zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. Der Staat kann sich nicht den Spielregeln entziehen, indem er eine Gesellschaft in privater Rechtsform vorschiebt. In der Rechtsprechung ist das längst geklärt.
Die Landesregierung verweist aber auf ein Gutachten. Dieses belege, dass keine Ausschreibung erforderlich war.
Ob dieses Gutachten überhaupt existiert, weiß ich nicht. Wenn es der Landesregierung recht gibt, soll sie es auf den Tisch legen. Abgesehen davon: Wir haben nie behauptet, dass eine förmliche Ausschreibung nötig gewesen wäre. Wir beanstanden, dass kein nach Europarecht erforderliches transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren stattgefunden hat - eine sogenannte "Ausschreibung light". Die Landesregierung hat vor dem Vertragsabschuss weder Maßstäbe für die Auswahl des Vertragspartners noch Angebotsfristen veröffentlicht.




















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