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Wurde Detlef S.' Tochter durch Freier vergewaltigt?

Betzdorf. Kamerateams, Blitzlichtgewitter, überregionales Medieninteresse: Das Missbrauchsdrama von Fluterschen war am Freitagmorgen Thema in Betzdorf. Einer der Männer, denen Detlef S. seine Tochter zugeführt haben soll, stand vor Gericht.

Einen so vollen Saal haben Richter Hubert Ickenroth und seine zwei Schöffen wohl selten gesehen. Doch dann, nach knapp 20 Minuten, war der Prozess um eine weitere Facette des spektakulären Westerwälder Missbrauchsfalls schon wieder beendet. Und zwar, weil die Anklage verschärft werden musste. Grund: Die Vorwürfe sind noch schlimmer, als man ohnehin wusste.

 

Angeklagt war in Betzdorf wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen ein 64-jähriger Mann, der zur Tatzeit in Altenkirchen lebte, dort ein Geschäft hatte und verheiratet war. Inzwischen lebt er von seiner Frau getrennt, ist weit weggezogen.

Ihm soll der in Koblenz vor Gericht stehende Hauptangeklagte Detlef S. sein eigenes Kind verkauft haben: In der Zeit zwischen dem 1. August und 4. September 2009 soll Detlef S. seine damals minderjährige Tochter mindestens fünfmal zu dem Angeklagten geführt haben, wo sie laut Anklageschrift gegen ein „Entgelt“ von 30 bis 40 Euro „sexuelle Handlungen vornehmen musste oder an sich vornehmen ließ“.

 

Der „Kunde“ hatte für die telefonisch vereinbarten Treffen eigens eine Kammer in seinem Keller eingerichtet und dort ein Bett aufgestellt. Bisher war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass das Mädchen zwar nicht freiwillig mitgefahren sei, sich aber nicht gegen den Sex gewehrt habe, und zwar aus Angst vor dem gewalttätigen Detlef S. Rein juristisch handelt es sich bei einer solchen Tat ohne Gegenwehr um „sexuellen Missbrauch von Jugendlichen“. Dies kann maximal mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bestraft werden. Mittlerweile hatte die Tochter von Detlef S. aber erklärt, sich zumindest beim ersten Fall in der Altenkirchener Kellerkammer heftig gegen den Sex mit dem Angeklagten gewehrt zu haben. Damit geht es jetzt um einen Fall von Vergewaltigung und um deutlich empfindlichere Strafen zwischen 2 und 15 Jahren. Somit ist das Amtsgericht nicht mehr zuständig, sondern das Landgericht Koblenz.

 

Als zu Prozessbeginn Nebenklägerin Sandra Buhr, die Rechtsanwältin der Tochter, den neuen Aspekt der Gegenwehr des Mädchens vortrug, kam es zu einem lautstarken Streit mit dem Verteidiger des 64-Jährigen, Jürgen Diehl (Lippstadt). Der zog die neue Aussage der Tochter in Zweifel, erklärte, dass sie bei ihren bisherigen Zeugenaussagen nie von einer Gegenwehr gesprochen habe.

 

Von unserem Redakteur Peter Seel

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