Rheinland-Pfalz
Der Urkundenprozess

Der Streit soll vor Gericht in einem Urkundenprozess geführt werden. Damit kann ein Kläger in einem Zivilprozess zügiger zu einem Vollstreckungstitel kommen, weil sich die Beweismittel allein auf Urkunden und die Vernehmung beider Seiten beschränken.

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Ein solcher Prozess lässt sich schnell terminieren. Hat das Land als Kläger Erfolg, widerspricht aber die NAG dem Anspruch des Landes, ergeht ein sogenanntes Vorbehaltsurteil. Der Räumungstitel ist nur ein vorläufiger. Vollstreckbar ist er nur mit hoher Sicherheitsleistung.

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