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Nürburgring: Kreisverwaltung verweigert Ringracer-Start

Nürburg - Der Ringracer bleibt auch an diesem Formel-1-Wochenende auf seinem Parkplatz am Nürburgring stecken.

Geht am F1-Wochenende definitiv nicht aufs Gleis: Der Ringracer hat keine Startgenehmigung bekommen.
Andreas Wetzlar

Auch, weil die vorliegenden TÜV-Berichte offensichtlich zahlreiche Mängel benennen und weil noch immer nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, verweigerte die Kreisverwaltung die Start-Genehmigung der Achterbahn.

In ihrer Stellungnahme attackierte die Behörde am Donnerstagnachmittag zudem einen Vertreter der Automotive GmbH, die Betreibergesellschaft des Ringracers. Der hatte der Behörde in einem Fernseh-Interview vorgeworfen, sie habe kein Interesse daran, die Achterbahn in Betrieb gehen zu lassen. "Diesen Vorwurf weisen wir entschieden zurück", sagte Jennifer Nehring, stellvertretende Pressesprecherin der Verwaltung.

"Wenn Verfahrensbeteiligte ihre Hausaufgaben nicht machen, ist das nicht das Versäumnis der Genehmigungsbehörden." Nehring sagte weiter: "Es handelt sich hier nicht um eine Standard-Baugenehmigung, sondern um ein hoch komplexes bau- und sicherheitstechnisches Prüfverfahren."

Nehring teilte weiter mit: "Der Ringracer ist wegen dem Fehlen maßgeblicher Sicherheitsnachweise derzeit nicht genehmigungsfähig. Sicherheit hat oberste Priorität." Noch immer fehlten insbesondere die endgültige Bestätigung durch den TÜV und weitere sicherheitsrelevante Nachweise. Nehring: "Der Antragsteller wurde durch die Kreisverwaltung mehrfach auf die für die Genehmigung erforderlichen Bauunterlagen hingewiesen."

Obwohl die Betreibergesellschaft Automotive vergangenen Dienstag weitere Unterlagen bei der Behörde eingereicht habe, seien diese nach wie vor unvollständig. "Insbesondere fehlen weiterhin Aussagen zum Gesundheitsschutz der Fahrgäste und ergänzende Erklärungen zu einem Evakuierungskonzept."

Auch wesentliche Anforderungen an den Brandschutz seien noch nicht erfüllt. Eine abschließende Erklärung des TÜV, dass keine Bedenken gegen eine Inbetriebnahme der Achterbahn bestünden, liege dem Kreishaus nicht vor. Die Behörde schließt eine Genehmigung des Ringracer-Starts solange aus, bis alle Unterlagen vorliegen. Die Entscheidung über die Genehmigung wird in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz als Oberste Bauaufsichtsbehörde und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Obere Bauaufsichtsbehörde getroffen.

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