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Anklage: Koblenzer "Dienstknecht" verteilt Flugblatt von erfundenem Bundesamt

Koblenz - Eine kuriose Protestaktion mit der vermeintlichen Warnung eines nicht existierenden Bundesamts für Heimatschutz macht jetzt richtig Ärger: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen zwei Männer im Alter von 30 und 35 Jahren erhoben, weil sie die amtlich wirkenden Flugzettel erstellt und verteilt haben sollen - unterschrieben war's auch noch mit "Ralf Dienstknecht".

Gefaked von hinten bis vorne - das Schreiben des Herrn "Dienstknecht"

Unter der Überschrift "Dringende Mitteilung an alle Haushalte"  wurden in dem Schreiben alle Anwohner Büchels angewiesen, wegen eines angeblichen Besuches eines hohen Repräsentanten des US-Verteidigungsministeriums in Büchel und der daraufhin ausgerufenen Terrorismus-Alarmstufe ORANGE ihre Wohnung am Sonntag, 9. August 2009 in der Zeit von 7 Uhr bis zum frühen Abend nicht zu verlassen.

Im November 2009 – Monate nach der eigentlich Aktion – hatten Einsatzkräfte der Kriminalinspektionen Koblenz und Mayen die Wohnungen der Männer durchsucht und Computer sichergestellt. Bei der Auswertung des Computers des 30-Jährigen wurden die Beamten fündig – sie stießen auf die Datei des Flugblatts.

Jetzt wird ihnen zur Last gelegt, gemeinsam in der Nacht des 9. August 2009 in Büchel und Alflen (Kreis Cochem-Zell) die Flugzettel verteilt zu haben. Mit dem Flugblatt haben sie sich – so der Vorwurf, der Urkundenfälschung, der Amtsanmaßung sowie des Missbrauchs von Titeln in Mittäterschaft schuldig gemacht. Die beiden Männer haben sich gegenüber den Behörden nicht geäußert, die Staatsanwaltschaft gibt an, ihre Motivation sei unklar. Viele Beobachter hatten über das Flugblatt schmunzeln müssen, nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat es aber auch bei zahlreichen Bewohnern in Büchel und Umgebung für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

 Das Gesetz sieht für Straftaten der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, für Straftaten nach § 132 StGB (Amtsanmaßung) Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren und für das Vergehen des Titelmissbrauchs (§ 132a StGB) Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr vor.

 

Der Brief im Großformat online: http://twitpic.com/de0im/

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