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Meudt und Karnevalsverein streiten um 313 Euro

Meudt - Ein Restbetrag von 313 Euro für die Reparatur des Hallenbodens in der Meudter Gangolfushalle wird zum Zankapfel zwischen der Gemeinde und dem Meudter Carnevalsverein (MCV). Deshalb fallen in diesem Jahr vier Karnevalsveranstaltungen aus. Betroffen sind der Kinderkarneval, der Möhnenball, die Prunksitzung und die Feier zum Karnevalsabschluss. Der Meudter Karnevalsumzug soll planmäßig am Fastnachtssonntag um 14.11 Uhr starten. Gefeiert wird anschließend im beheizten Festzelt auf der Kirmeswiese.

Die Vorgeschichte aus Sicht des MCV-Vorsitzenden Rainer Lamboy: Der Karnevalsverein hat in der vergangenen Session wie in allen Jahren seit der Eröffnung der neuen Halle im Jahr 2006 seine Fastnachtsveranstaltungen dort gehalten. Auch die Feier nach dem sonntäglichen Umzug endete am 6. März 2011 in dieser Halle. Der Verein kam seiner vertraglichen Verpflichtung nach und legte den Parkettboden, der nach Beobachtungen der MCV-Mitglieder schon vor der Zugparty starke Abnutzungsspuren aufwies, mit dem vorgeschriebenen Schutzbelag aus, den Kostenaufwand von 300 Euro und einen mehrstündigen Arbeitseinsatz in Kauf nehmend. Außerdem ging der MCV davon aus, damit seiner Sorgfaltspflicht angemessen nachgekommen zu sein und über die Versicherung gegen Schäden, die dennoch am Hallenboden entstehen, abgesichert zu sein. Nach Abschluss der Session übergab der Vereinsvorsitzende die Halle besenrein. Der Hausmeister nahm die Halle ab, Schäden an Seifenspender, Glastür und Außenjalousie wurden notiert und kurzfristig durch eine Versicherung des MCV reguliert. Von einer Beschädigung des Hallenbodens war zu dem Zeitpunkt nach Auskunft von Lamboy noch nicht die Rede. Das war am 9. März 2011.
Erst am 18. März legte die Ortsgemeinde dem MCV eine Schadensliste vor, in der erstmals auch von einem Parkettschaden die Rede war. Der Schriftverkehr, den Lamboy vorweist, belegt, dass die Reparaturen bereits am 11. März 2011 mit 3131 Euro in Rechnung gestellt wurden und sich auf einen Schaden in der achten Kalenderwoche beziehen, also auf die Woche vor den Fastnachtshöhepunkten. Der MCV habe unverzüglich Bedenken geäußert, den Schaden später aber trotzdem der Versicherung gemeldet, die nach einigen Anläufen wohl aus Kulanz 90 Prozent der Schadenssumme noch nachträglich ausglich. Offen blieb ein Betrag von 313 Euro, den die Ortsgemeinde Meudt seitdem vom MCV einfordert. Der betrachtet die Angelegenheit jedoch als erledigt.
Ortsbürgermeister Karl-Heinz Müller sieht die Lage nach wie vor anders. Nach seiner Ansicht ist der MCV verantwortlich für den Schaden am Hallenboden und müsse für die gesamten Kosten – somit auch für die restlichen 313 Euro – aufkommen. Mehrfach hat er dieses Geld bereits eingefordert. Am Ende mit der Ankündigung, dass der Verein laut Ratsbeschluss vom 30. Juni 2011 die Gangolfushalle nicht mehr nutzen dürfe, bis dieses Geld bezahlt ist. Er habe ausnahmsweise die Proklamation im November vergangenen Jahres noch gestattet und auch kurzfristig die Halle für den Kartenvorverkauf freigegeben, weil der MCV die Zahlung zugesagt habe.

Rainer Lamboy hingegen kritisiert, dass lediglich der Hausmeister über die Hallenöffnung zum Kartenvorverkauf informiert worden war. Der Verein aber habe davon nichts gewusst. „So etwas kenne ich nicht, dass eine Gemeinde so mit ihren Bürgern und Vereinen umgeht.“ Der Vorgänger von Lamboy, Wolfgang Binder, habe aufgrund dieser Querelen sogar den Vorsitz des MCV niedergelegt. Schließlich bleibt, so Lamboy, der MCV in dieser Angelegenheit vermutlich auf den Kosten für die Tanz- und Showgruppen, den Alleinunterhalter, die Karnevalsorden, die Eintrittskarten und wahrscheinlich auch für die Gema sitzen. Denn selbst wenn es jetzt noch zu einer Einigung käme, sei es zu spät für jegliche Organisation.
Den Meudter Karnevalisten, so Lamboy, ist für diese Session der Spaß verdorben. Währenddessen spricht Müller in seinem letzten Anschreiben noch von der Hoffnung, eine „fröhliche Karnevalszeit erleben zu dürfen.“ Er bietet an, die Hallenkaution als Ausgleich für den Restposten einzubehalten. Der MCV lehnt diesen Ausgleich ab.

Von unserer Redakteurin Susanne Willke

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