Brag neuer Schiedsmann
Altenkirchen - Klaus Brag (63) aus Ingelbach ist neuer Schiedsmann für den Bezirk Altenkirchen. Er wurde von Johannes Kempf, dem Direktor des Amtsgerichts Altenkirchen, in das Amt eingeführt. Brag löst Karl Rabsch (71) aus Mammelzen ab, der nach fünfjähriger Amtszeit „aus persönlichen Gründen“ keine weitere antreten wollte.
Der Schiedsmannbezirk Altenkirchen ist identisch mit dem Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen. Darüber hinaus sind die Schiedsmänner für die Bezirke Hamm (Roland Schütz) und Flammersfeld (Paul Seifen) ebenfalls dem Amtsgericht in der Kreisstadt zugeordnet.
„Ich freue mich, dass immer wieder Leute da, die bereit sind, ein Ehrenamt und damit Verantwortung zu übernehmen“, sagte Kempf, „wie arm wären wir als Gesellschaft materiell und in zwischenmenschlicher Beziehung dran, wenn es das Ehrenamt, in diesem Fall das des Schiedsmanns, nicht gebe.“ Es erfülle die wichtige Funktion der Streitschlichtung. Die Arbeit entlaste zudem die Staatskasse, wenn die Auseinandersetzung nicht vor Gericht entschieden werde müsse.
Dass Brag und Rabsch, der nach eigenen Angaben rund 40 Fälle bearbeiten musste, sich jeweils intensiv dem Ehrenamt verschrieben hätten, verdeutlichte Kempf an Stationen aus den Lebensläufen. Rabsch sei unter anderem 20 Jahre Ortsbürgermeister von Mammelzen, Brag in gleicher Funktion in Ingelbach 15 Jahre in Amt und Würden gewesen. „Herr Rabsch, Sie haben für uns dieses Amt wundervoll und wertvoll ausgeübt“, lobte Kempf und erinnerte daran, dass der „Neue“ als pensionierter Polizeibeamter für den Job „ein gewisses Hintergrundwissen“ mitbringe: „Sie kennen auch als ehemaliger Bezirksbeamter Land und Leute wie aus dem Effeff.“
„Wenn ich nix höre, ist es immer gut gewesen. Und ich habe nichts gehört“, blickte Altenkirchens Bürgermeister Heijo Höfer auf die Amtszeit von Rabsch zurück. Schiedsmann zu sein, sei eines von den Ehrenämtern, „die nicht so einfach sind“. Wichtig für diese Position sei es, „dass die Leute sie auch akzeptieren. Die Funktion der Streitschlichtung außerhalb der Gerichtssäle ist eine gute Erfindung“.
Die Verbandsgemeinde darf für die Besetzung der Position des Schiedsmanns Vorschläge machen. Die Ernennung erfolgt vom jeweils zuständigen Amtsgericht.













Diesen Artikel versenden