Gesetzesänderung könnte Geschädigten helfen
Betroffenen Unternehmen soll etwa ein Recht auf Akteneinsicht gewährt werden. „Häufig können Unternehmen nur schwer beweisen, dass gerade sie Opfer eines Kartells sind und in welcher Höhe sie einen Schaden erlitten haben“, sagt der Würzburger Kartellrechtler Florian Bien. Da helfe die Neuregelung.
Daneben soll die Vermutung aufgestellt werden, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht haben. Die Mitglieder des Kartells müssen das Gegenteil beweisen, bisher war es andersherum.
Zudem werde eine Verlängerung der Verjährungsfrist Geschädigten helfen, heißt es von der Monopolkommission, die den Gesetzgeber im Wettbewerbsrecht berät. Wichtig wäre aus Sicht der Kommission zudem, dass auch Muttergesellschaften der Kartellmitglieder haften, damit Unternehmen sich nicht einfach durch eine Umstrukturierung der Verantwortung entziehen können.