Plus
Mainz

Arbeitgeber muss Arbeitsvertrag nicht übersetzen

Arbeitsvertrag
Wenn sich ausländische Arbeitnehmer auf einen deutschen Arbeitsvertrag einlassen, gilt das für alle Klauseln. Foto: Jens Schierenbeck Foto: DPA

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag in die Muttersprache seines Mitarbeiters zu übersetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.

Lesezeit: 1 Minute
Mainz - Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag in die Muttersprache seines Mitarbeiters zu übersetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Das Gericht wies mit seinem jetzt bekannt gewordenen Urteil die Zahlungsklage eines Arbeitnehmers ab, ließ jedoch zugleich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesarbeitsgericht ...