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Die Krise der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz
Nach einer Entscheidung des Gemeinderats aus dem vergangenen Jahr darf die Bürgermeisterin von Höhn zusätzlich zu 1750 Euro Aufwandsentschädigung 3000 Euro Verdienstausfall geltend machen. Die Kommunalaufsicht hat diesen Sachverhalt nun geprüft.  Foto: Markus Eschenauer
Westerwälder Zeitung
Plus Höhn

3000 Euro Verdienstausfall für Ortschefin? Kommunalaufsicht äußert rechtliche Bedenken bei Regelung in Höhn

Es ist ein Fall, der Diskussionen hervorruft: Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung in Höhe von 1750 Euro darf die ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Höhn, ihres Zeichens Juristin, einen Verdienstausfall von 3000 Euro abrechnen. Die Legitimation erhält die Ortschefin durch eine Entscheidung, die der Gemeinderat im vergangenen Jahr getroffen hat. Doch geklärt ist der Fall damit nicht.

Von Markus Kratzer, Markus Eschenauer

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