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Rheinland-Pfalz

Was dürfen Beamte im Wahlkampf? Warum sie sich mehr zügeln müssen als Konkurrenten

Von Ursula Samary
Bürgermeister und Abteilungsleiter kämpfen um Sitze im Bundestag. Kanzlerin Angela Merkel unterstützt Josef Oster (CDU) in Koblenz.
Bürgermeister und Abteilungsleiter kämpfen um Sitze im Bundestag. Kanzlerin Angela Merkel unterstützt Josef Oster (CDU) in Koblenz. Foto: dpa

Was darf ein Bürgermeister, Staatssekretär oder Abteilungsleiter eines Ministeriums im Bundestagswahlkampf – und was nicht? Muss er für Auftritte und Reden freinehmen? Wie werden amtliche Funktion und Wahlkampf getrennt?

Lesezeit: 4 Minuten
Ein strittiges Thema im Land, spätestens seit der Bad Emser Stadtbürgermeister Berny Abt (parteilos) dem Verbandsbürgermeister Josef Oster (CDU) in einer Dienstaufsichtsbeschwerde bisher erfolglos vorwirft, als Bundestagskandidat seine Geschäfte als Verbandsbürgermeister im Bad Emser Rathaus zu vernachlässigen. Und der Vize der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, will von der Landesregierung wissen, was ...