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Frankfurt

STUDIE: Luftverkehrsabgabe trifftvor allem kleine Flughäfen

Foto: picture alliance / dpa

Die Bundesregierung hat als Teil ihres Sparpakets 2010 die Einführung einer sogenannten Luftverkehrsabgabe zum Jahresanfang 2011 beschlossen. Es handelt sich um eine Steuer, die beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Flughafen fällig wird.

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Frankfurt. Die Bundesregierung hat als Teil ihres Sparpakets 2010 die Einführung einer sogenannten Luftverkehrsabgabe zum Jahresanfang 2011 beschlossen. Es handelt sich um eine Steuer, die beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Flughafen fällig wird. Die Steuer beträgt acht Euro bei Kurzstreckenflügen, etwa innerhalb Europas, 25 Euro auf der Mittelstrecke - ...