RZ-Kommentar: Verfehlungen auf beiden Seiten bestrafen
Andreas Jöckel kommentiert
Das staatliche Gewaltmonopol ist unbestritten notwendig, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Dazu müssen Polizisten aber auch Respektspersonen sein, denen die Bürger vertrauen. Aber niemand kann bestreiten, dass es beides gibt: Gewalt gegen Polizisten und übertriebene Gewalt, die von Polizisten ausgeht. Keine Frage: Wer Polizisten verletzt, muss bestraft werden. Umgekehrt muss sich aber gerade die Institution Polizei der Tatsache stellen, dass es auch in ihren Reihen Verfehlungen gibt. Wenn Polizisten im Dienst unangemessen brutale Gewalt ausüben, muss der Fall öffentlich vor Gericht aufgeklärt und über beweisbare Straftaten geurteilt werden.