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Rheinland-Pfalz

Personalquerelen: Hausverbot beim MDK ist unwirksam

Das Hausverbot gegen die Personalratsvorsitzende des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Rheinland-Pfalz ist unwirksam. Auch während eines gerichtlichen Verfahrens dürfe „grundsätzlich kein Hausverbot erteilt werden“, urteilte das Verwaltungsgericht Mainz in einem Beschluss vom 14. Oktober. Einem Personalratsmitglied darf der Zugang zur Dienststelle nicht einfach verwehrt werden. Damit hat der MDK erneut eine Niederlage vor Gericht im Streit mit seinen Beschäftigten erlitten.

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Der MDK hatte seiner Personalratsvorsitzenden Rita Tittelbach Anfang Oktober Hausverbot erteilt und betreibt aktuell eine außerordentliche Kündigung gegen sie. Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, wirft der MDK Tittelbach vor, "mitarbeiterbezogene dienstliche Unterlagen" aus dem Büro eines Kollegen genommen zu haben, um sie ihm außerhalb der Dienststelle zukommen zu lassen. Dabei ...