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Trier/Koblenz

OVG: Erhöhte Beiträge von Handwerkskammer Trier sind rechtens

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat unterstrichen, dass auch mögliches Fehlverhalten einer Kammer von Mitgliedern und nicht der Allgemeinheit getragen werden muss. Eine Klage gegen erhöhte Beiträge der Trierer Kammer wurde abgewiesen.

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Trier/Koblenz - Kritik an den Kammern, ihren Beiträgen, Ausgaben und der Pflichtmitgliedschaft gibt es laufend. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz ist da der Trierer Handwerkskammer noch einmal beigesprungen - und hat unterstrichen, dass auch mögliches Fehlverhalten einer Kammer von Mitgliedern und nicht der Allgemeinheit getragen ...