Rheinland-Pfalz

Nürburgringgesetz sieht keine Preisbremse für die Nordschleife vor

Der Ring für Jedermann? Preiserhöhungen für Touristenfahrten werden im Gesetz nicht gedeckelt. 
Der Ring für Jedermann? Preiserhöhungen für Touristenfahrten werden im Gesetz nicht gedeckelt.  Foto: Kathrin Franzen / Archiv

Darüber werden sich die vielen Touristenfahrer auf der Nordschleife kaum freuen: Im Nürburgringschutzgesetz wird keine Preisbremse verankert. Der rot-grüne Entwurf, über den am Montag bis weit in den Abend verhandelt wurde, sieht eine solche Regelung nicht vor.

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Von unserem Redakteur Dietmar Brück

Vor allem die Sozialdemokraten hatten juristische Bedenken gegen eine Preisbremse. „Es ist schwierig, im privatrechtlichen Verhältnis eine Zahl festzulegen“, meinte SPD-Fraktionschef Hendrik Hering vor einer langen Sitzung mit dem grünen Koalitionspartner.

Damit dürfte die Idee des Sanierungsgeschäftsführers der insolventen Nürburgring GmbH, Thomas Schmidt, vom Tisch sein. Dieser hatte bei einer Anhörung im Juni vorgeschlagen, Preiserhöhungen für die Touristenfahrten bei fünf Prozent pro Jahr zu deckeln. Schmidt hatte ausdrücklich erklärt, dass eine solche Obergrenze EU-rechtlich unproblematisch ist.

Das geplante Gesetz soll einen öffentlichen Zugang zum Nürburgring sichern, an das künftige Besitzer und Betreiber von Grand-Prix-Strecke und Nordschleife gebunden sind. Heute soll es im Innenausschuss, dem zuständigen Fachgremium verabschiedet werden. Am Mittwoch stimmt der Landtag ab. SPD und Grüne werben um die Zustimmung der CDU, die bislang eher skeptisch ist.

Der aktuelle Entwurf wird sich am Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Landtag orientieren, das unserer Zeitung vorliegt. Die dortigen Juristen raten im Einklang mit EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia dazu, Testfahrten der Autoindustrie nicht aufzunehmen. Das Land hatte ursprünglich nicht nur Motorsportveranstaltungen und Touristenfahrten, sondern auch Testfahrten garantieren wollen. Dafür werden in der überarbeiten Fassung kulturelle Veranstaltungen aufgenommen. Insgesamt ist der Vorschlag des Wissenschaftlichen Dienstes sehr allgemein gehalten.

Allerdings wird die Auflage für den Besitzer oder Betreiber erhoben, eine konkrete Nutzungsordnung zu erstellen, die das Innenministerium genehmigt. Die Nürburgring GmbH (Besitzer) oder die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH (Betreiber) können eine solche Regelung bereits jetzt verfassen, sobald das Ringgesetz gültig ist. Auf diesem Weg lässt sich festlegen, an wie vielen Tagen der Ring für Sportveranstaltungen oder Touristenfahrten garantiert bereitgestellt werden muss – zu „angemessenen Preisen“.