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Mainz
Am Montag kommt es zum dritten und vierten Gütetermin am Gericht. Dieses prüft, ob ein Vergleich möglich ist. Kommt es nicht zu Einigungen, folgen Kammerverhandlungen - so wie es im September schon bei zwei anderen Kündigungsschutzklagen der Fall sein wird. Im fünften Fall ist der Gütetermin an diesem Dienstag, im ...
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