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Landtag: Kein Job für Verwandte
Mainz/München - Im rheinland-pfälzischen Landtag ist Abgeordneten die Beschäftigung von Verwandten bis zum dritten Grad verboten. Verstöße sind der Verwaltung nicht bekannt.
"Wer im Landtag für Parlamentarier arbeitet, darf nicht mit ihnen verheiratet, bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sein oder in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft leben", sagte Landtagssprecher Klaus Lotz. ...