Koblenz

Landgericht Koblenz weist Kafitz-Klage ab

Ehemaliger Nürburgring-Geschäftsführer Walter Kafitz
Der ehemalige Nürburgringchef Kafitz geht gerichtlich vor. Foto: DPA

Das Landgericht Koblenz hat die Klage des ehemaligen Nürburgringchefs Walter Kafitz gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen. Unter anderem wollte Kafitz erstreiten, dass sein Vertrag bis 2014 fortbesteht.

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Koblenz (dpa/lrs) – Das Landgericht Koblenz hat die Klage des ehemaligen Nürburgringchefs Walter Kafitz gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen.

Nach Auffassung der Richter „lag ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags vor“. Das teilte das Gericht am Dienstag mit und wies damit die Forderungen des Ex-Geschäftsführers zurück.

Kafitz hatte rund 30.000 Euro Gehalt verlangt und wollte erstreiten, dass sein Vertrag bis 2014 fortbesteht. Er war im Dezember 2009 entlassen worden. Ihm wurden unter anderem Kompetenzüberschreitungen und eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen.