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Mainz/Koblenz
Die Medizinerin hat, so die Richter, bei ihrer auf reiner Ferndiagnose basierenden Expertise grob fahrlässig gehandelt. Dafür müsse sie persönlich haften.
Die Akten beschreiben einen schier unbeschreiblichen Albtraum einer Familie aus einem kleinen Ort in der Pfalz, der am 29. Mai 2013 begann: Da stand das Jugendamt mit Polizei und Gerichtsvollzieher ...
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