Plus
Bad Kreuznach

Gefängnisstrafen für Angeklagte im Kreuznacher „Masken“-Prozess

Maske
Eine solche Maske trug der Täter. Foto: Polizeipräsidium Mainz

Sieben Jahre und neun Monate Haft: Wegen versuchten Mords ist eine 43-jährige Frau von der Schwurgerichtskammer des Kreuznacher Landgerichts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Auch die zwei Mitangeklagten der 43-Jährigen wurden für eine längere Zeit hinter Gitter geschickt – darunter ihr eigener Sohn, der sie bei ihren Tatplänen unterstützt hatte.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Reporter Dominic Schreiner Er muss für viereinhalb Jahre wegen Beihilfe zum Mord einsitzen, zumal der 23-Jährige auch gleich noch für schweren sexuellen Missbrauch seiner zum Tatzeitpunkt erst 13-jährigen Freundin in sieben Fällen bestraft wurde. Der gescheiterte Auftragsmörder wiederum, den die 43-Jährige für einen Lohn von gerade einmal 200 Euro ...