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Bad Kreuznach

Forderungen einer Spülhilfe abgewiesen: Starkoch Johann Lafer muss nichts nachzahlen

Johann Lafer.
Johann Lafer. Foto: Benjamin Stöß

Lydia D., die frühere Haushälterin von Johann Lafer, ist mit einer erneuten Klage gegen den Fernsehkoch vor dem Arbeitsgericht Bad Kreuznach ins Leere gelaufen. Die Forderungen aus ihrer Zeit als Spülhilfe im Gourmet-Restaurant Le Val D'Or auf der Stromburg sind verjährt, begründete Richter Wilhelm Reimann unter den Augen zahlreicher Medienvertreter das Urteil. Auch die zuvor verhandelte Klage eines vietnamesischen Spülers gegen Lafer wurde abgewiesen.

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Von unserem Redakteur Kurt Knaudt Der 52-Jährige, der von Oktober 2005 bis Januar 2012 auf der Stromburg gearbeitet hatte, wollte die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 58.220,08 Euro erwirken. Dafür gebe es weder eine arbeitsrechtliche noch eine gesetzliche Grundlage, verdeutlichte Richterin Dorothee Feldmeier. Der Vietnamese hatte nach Angaben seines Anwalts ...