Fakten zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist so etwas wie der Hüter der Qualität im Gesundheitssystem.

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So vergibt er beispielsweise Noten für Pflegeeinrichtungen. Formal formuliert, ist der MDK eine Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen im Land zur gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen, medizinischen Beratung und Begutachtung der Kranken- und Pflegekassen.

Der MDK wird über eine Umlage durch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanziert – also letztlich aus Versichertengeldern. Oberstes Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat.