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Vereinsverbote gegen Neonazis, Islamisten, Rocker

Berlin/Mainz – Deutsche Behörden haben seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes 1964 bereits 107 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten.

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  Berlin/Mainz - Deutsche Behörden haben seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes 1964 bereits 107 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren auch 15 rechtsextremistische Vereine darunter, die meisten Fälle betrafen aber Vereine extremistischer Ausländer. Der zuständige Innenminister in Bund oder Land kann gemäß Artikel 9, Absatz 2 ...