Die Wahlzettel zur Kommunalwahl können nicht wie von der Landesregierung gestaltet genutzt werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden. Die Wahl muss aber nicht verschoben werden.
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Frauenförderung per Stimmzettel verletzt die "unbedingt zu schützende Freiheit der Willensbetätigung im Zeitpunkt des eigentlichen Wahlaktes", entschieden die Richter des Verfassungsgerichtshofs am Freitag. Nach Kritik und Klagen hatten auch die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen selbst das Thema den Richtern vorgelegt. Zuvor hatten mehrere Mitglieder der Piratenpartei Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Richter ...
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