Limburg

Strafbefehl gegen Bischof: Amtsgericht Hamburg prüft Antrag

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Foto: dpa
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Foto: dpa

Das Amtsgericht Hamburg prüft, ob gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen erlassen wird.

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Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war am Donnerstag aber noch unklar, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Fristen dafür gebe es nicht. Die Staatsanwaltschaft der Hansestadt hatte den Strafbefehl Ende September beantragt, sie wirft dem Bischof falsche Erklärungen in einem Rechtsstreit mit dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ vor.

Staatsanwaltschaft Hamburg. Foto: dpa
Staatsanwaltschaft Hamburg.
Foto: dpa

Falls Strafbefehl erlassen wird, kann der Bischof dagegen Einspruch einlegen. In diesem Fall werde es eine mündliche Verhandlung geben, sagte die Gerichtssprecherin. Falls das Amtsgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft ablehne, könne diese das akzeptieren oder die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen.

Die Höhe des Geldbetrags, den die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, war zunächst unklar. Behördensprecherin Nina Frommbach sprach nur von einer „moderaten“ Summe, der Strafrahmen liege eher im unteren Bereich. Dem Bischof oder seinem Verteidiger sei der Strafantrag noch nicht offiziell zugestellt worden.