Mendig

Rock am Ring: Obere Naturschutzbehörde stellt Ausnahmegenehmigung in Aussicht

Rock am Ring.
Rock am Ring. Foto: picture alliance/Archiv

Ring frei für Rock am Ring in Mendig: Dem Musikfestival, das dort vom 5. bis 7. Juni auf dem ehemaligen Flugplatz über die Bühne gehen soll, stehen keine Bedenken aus Sicht des Naturschutzes mehr entgegen. Das teilt die Obere Naturschutzbehörde des Landes, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, mit. Eine abschließende Entscheidung trifft die Behörde Ende Februar.

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Noch im Dezember hatte die SGD von dem Veranstaltern, der Marek Lieberberg Konzertagentur, Nachbesserungen beim Artenschutz gefordert. Vor allem ging es um den Schutz der Feldlerche, die am Rande des Festivalgeländes brütet, sowie um den Schutz diverser Insekten- und Eidechsenarten.

Lieberbergs Agentur hat nun nachgelegt – offenbar mit Erfolg. „Nach erster Überprüfung der nachgereichten Unterlagen kommt die SGD Nord zu dem Ergebnis, dass eine Ausnahmezulassung in Aussicht gestellt werden kann“, heißt es in einer Mitteilung.

Marten Pauls, der das Umweltkonzept für Lieberberg erstellt hat, sagt: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.“ Pauls zufolge werden zum Beispiel landwirtschaftliche Flächen so bewirtschaftet, dass die Feldlerche und andere Bodenbrüter dort ungestört brüten können. Dazu wird es Kooperationsverträge mit ortsansässigen Landwirten geben. Für Eidechsenarten, die am Rande des Festivalgeländes vereinzelt vorkommen, werden Rückzugsorte angelegt.

Die Ausnahmezulassung der SGD gilt zunächst nur für das Festival 2015. Lieberberg stellt klar: „Natürlich planen wir für die nächsten fünf Jahre. Aber im Moment konzentrieren wir uns voll auf das Festival 2015.“ Danach, so Lieberberg, „werden wir uns auf der Basis der praktischen Erfahrungen mit allen Beteiligten zusammensetzen und überlegen: Haben wir zu viel gemacht, oder haben wir zu wenig gemacht?“ ank