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Rock am Ring: Nürburgring GmbH stuft Richterspruch als Entscheidung von untergeordneter Bedeutung ein

Marek Lieberberg
Marek Lieberberg. Foto: Thomas Frey

Bei der Nürburgring GmbH wird der Richterspruch des OLG Koblenz pro Lieberberg nach Informationen der Rhein-Zeitung als „Entscheidung von untergeordneter Bedeutung“ eingestuft.

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Man spricht auch dort zwar von einer Niederlage. Sie bereitet aber allem Anschein nach weder den neuen Eignern der Rennstrecke noch der DEAG, dem neuen Festival-Partner des Nürburgrings, wirkliche Sorgen. Dort zählt offenbar mehr, mit dem Rechtsstreit das Ziel erreicht zu haben, dass Lieberberg für die Fortsetzung seines Festivalklassikers „Rock ...