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Mainz

Ostern: Tanzverbot bleibt in Rheinland-Pfalz bestehen

In Rheinland-Pfalz ist keine Lockerung des Tanzverbots zu Ostern geplant. Es gebe keine entsprechenden Überlegungen, sagte Christoph Gehring, Sprecher des Innenministeriums. Sonn- und Feiertage seien vom Grundgesetz geschützt.

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Das sei mit der bestehenden Regelung im Land gewährleistet. „In Rheinland-Pfalz sind wir weiterhin der Ansicht, dass ein Feiertag ein Tag ist, der von werktäglichen Elementen freigehalten werden soll“, betonte Gehring. Dazu zählten beispielsweise Tanzveranstaltungen. Zwischen 4.00 Uhr am Gründonnerstag und 16.00 Uhr am Ostersonntag sind Tanzpartys und ähnliche Veranstaltungen ...