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Rheinland-Pfalz

Land erlaubt acht Sonntagsflohmärkte – Kritik von der CDU

Besucher bummeln über einen Flohmarkt
Sonntags-Flohmärkte sollen jährlich begrenzt werden. Foto: Tim Brakemeier/Archiv

Einer beliebten Freizeitaktivität können die Rheinland-Pfälzer künftig auch am Sonntag wieder frönen: dem Stöbern und Verkaufen auf Flohmärkten. Mit dem im Landtag verabschiedeten neuen Messen- und Märkte-Gesetz können Gemeinden und Städte pro Jahr bis zu acht Marktsonntage festlegen.

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Von unserer Redakteurin Claudia Renner Eingeschlossen sind allerdings verkaufsoffene Sonntage, Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte wie zum Beispiel Bauern- oder Antiquitätenmärkte. Unabhängig davon können Weihnachtsmärkte an allen Adventssonntagen offen haben. Auch gelegentliche Floh- und Trödelmärkte von privaten Anbietern ohne gewerbliche Betreiber sind nach wie vor möglich. Der CDU-Abgeordnete Josef Dötsch nannte das Gesetz ...